Ab dem 28. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorschriften zur Barrierefreiheit von Websites in Kraft.
Diese betreffen nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch viele Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Wenn du dich nicht rechtzeitig darauf vorbereitest, riskierst du rechtliche Konsequenzen und den Ausschluss potenzieller Kundengruppen.
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Funktionen für alle Nutzer zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Dies umfasst unter anderem:
Die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 wird in österreichisches und deutsches Recht umgesetzt. In Österreich regelt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) die Anforderungen, in Deutschland sind dies die BITV 2.0 und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die gesetzlichen Vorgaben betreffen unter anderem:
Grundsätzlich ja, insbesondere wenn digitale Produkte oder Dienstleistungen der Öffentlichkeit angeboten werden. Eine Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro. Dennoch wird empfohlen, Websites freiwillig barrierefrei zu gestalten, um eine breitere Nutzerbasis zu erreichen.
Eine barrierefreie Website bedeutet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch eine bessere Nutzererfahrung für alle Besucher. Wir unterstützen dich bei:
Brauchst du Unterstützung? Kontaktiere uns und lass dich beraten, wie du deine Website rechtzeitig fit für 2025 machst!